Neue Informationspflichten ab dem 09.01.2016 für Online Händler

Ab dem 09.01.2016 gelten neue Richtlinien für Online Shop Betreiber. Händler und Shops müssen auf Ihren Seiten der Informationspflicht gemäss der EU-Verordnung Nr. 524/2013 nachkommen, welche besagt, dass ein Shop Informationen über die OS-Plattform zur Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereitstellen muss.

Die OS Plattform dient dazu schnell und einfach Beschwerden einzureichen und Streitigkeiten beilegen zu können. Wer der Informationspflicht nicht nachkommt riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Der Rat einschlägiger juristischer Ratgeber ist klar. Jeder Online Shop muss einen Link, am besten im Impressum, zu der OS Plattform anbringen.

Der Link zu der OS Plattform der EU Kommision lautet

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir weisen darauf hin, dass wir keine juristische Auskunft geben und dieser Artikel keine rechtssichere Anleitung ist. Der Artikel informiert lediglich über die Neuerungen für Online Händler. Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt über das Thema.